Der von Baumgärtner angenommene Weg über Trifels mag richtig sein, B. führt als Beweis aber die zweifelhafte Urkunde DF I 130 an. Nach Appelt (Die Urkunden Friedrichs I.) ist an dieser Urkunde das Siegel unecht, der Text dieses Diploms nachträglich (mit anderer Tinte) eingefügt. Ferner vermutet er, daß auch die Zeugenreihe nachträglich hinzugefügt wurde. Somit wäre die Änderung in der Zeugenliste von "Cunradus palatinus comes de Reno" (Schreibung nach DF I 130) wie von Baumgärtner vorgeschlagen zu "Conradus (frater imperatoris, Hermannus) palatinus comes de Reno." (Schreibung nach B.) unnötig und führt zu einer falschen Interpretation.