Die Urkunden von 1140, in denen Hermann von Stahleck als Hermannus comes de Bilhildehusen auftaucht, sind nach H. Wagner alles Fälschungen, die zwischen 1186 und 1230 entstanden zu sein scheinen. Vgl. Wagner 24 Fn. 17 und 18. Auch eine spätere Urkunde vom 8. April 1151, in der ein Herimannus de Habesperch erscheint, meint anscheinend nicht Hermann von Stahleck. Vgl. Wagner 24, Fn. 20., er bezieht sich auf die Rangfolge in der Zeugenreihe. Baumgärtner bezieht seine Angabe für sein Regest 45 aus Regest 64, in dem Hermann sein Schloß Habesberg verkauft.