Würt.Urkb.Bd. III 466, 467. datiert 1138, Indikt. X, III Kal. April. Wg. Datierung siehe meine Fn. 8. Baumgärtner datiert hier 30. März 1147 wobei das Jahr mit dem nahenden Tod Friedrich II. begründet wird. Obwohl ich in dieser Frage Herrn Dr. Heuerlein folge, kann die Benennung Hermanns als "Pfalzgraf von Stahleck" in der Urkunde meines Erachtens jedoch nicht gleichgesetzt werden, wie Heuermann argumentiert, mit einem "Pfalzgraf bei Rhein". Trotzdem komme ich zu dem gleichen Schluß, nämlich, daß diese Titulatur noch nicht zwangsläufig zu bedeuten hat, daß die Urkunde nach 1142 datieren muß, zumal die Form "Ego Heremannus palatinus comes de Stahelekke" ja die Deutung zuläßt, daß sie durch ihn selbst veranlaßt wurde. Andernfalls wäre er auf einer Regensburger Urkunde doch wohl eher als Graf von Höchstadt erschienen. Auch taucht gegen Ende der zwanziger, Anfang der dreißiger Jahre des zwölften Jahrhunderts der Begriff Pfalzgraf noch nicht in der späteren Bedeutung auf. Unter Lothar III. erscheinen ja mehrmals gleichzeitig verschiedene Pfalzgrafen, z.B. der fränkische, der lothringische und der sächsische Pfalzgraf, und der Zusatz der lokalen Zugehörigkeit scheint mehr als reines Unterscheidungsmerkmal und nicht als Wertung oder Rangordnung verwendet worden zu sein. Vgl. Schaab 30 - 34., Vgl. für später z.B. DF I 36: ... Herimannus palatinus comes de Rheno, Otto comes palatinus de Bava-ria, Frede-ricus comes palatinus de Saxonia, ... Hier wird die später gebräuchliche, offizielle Unterscheidung mit dem Zusatz "Rheno" deutlich. Über Datum und Glaubwürdigkeit der Urkunde vgl. auch Simonsfeld 400, Fn. 382.